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Europ.Kommission hat bei einigen EU-Nationen Zweifel an der Art und Weise, wie die Gesetze bezüglich Glücksspiel ausgelegegt werden.2007-03-26
Paul Sandells
Die EU-Kommission hat gerade eine Erklärung abgegeben, in welcher berechtigte Zweifel an der Gesetzesauslegung in 3 der Mitgliedsstaaten aufgeführt werden. Es handelt sich dabei um Finnland, Ungarn und Dänemark. Die Gesetze in diesen Ländern schränken das Glückspiel innerhalb dieser Länder ein, harmonieren aber nicht mit geltendem EU-Recht.
Andere Quellen berichten, dass Schweden ebenfalls erwähnt worden wäre, in der offiziellen Verlautbarung wurde Schweden jedoch nicht aufgeführt. Außerdem haben mindestens 3 weitere Staaten – Österreich, Frankreich und Deutschland, einen Brief bzw. eine formale Note erhalten, in welcher ausdrücklich auf die Verstöße gegen das EU-Recht im Bezug auf das Glücksspiel hingewiesen wurde. Bei dieser formellen Note, handelt es sich um einen der ersten Schritte (sozusagen um die 1. Abmahnung) in dem vorgeschriebenen Ablauf. Erst nachdem bestimmte formale Abläufe korrekt durchgeführt wurden, ist es möglich gegen diese Gesetzesverstöße vorzugehen und eine Empfehlung an den europäischen Gerichtshof auszusprechen, in welcher die weitere Vorgehensweise erörtert wird. Diese Verlautbarung ist eine Bestätigung dafür, daß einige EU-Mitglieder jetzt damit rechnen müssen, daß der öffentliche Druck immer größer für Sie wird, sich mit den Freihandelsvereinbarungen, welche in der EU Gültigkeit haben, einverstanden zu erklären. Staatliche Glücksspiel Monopole, im Allgemeinen, gehören nicht zu den Dingen, welche im Rahmen der EU-Richtlinien erlaubt sind. Obwohl im Rahmen der EU-Beschwerde, ausdrücklich "Sport-Wetten-Anbieter" als die durch die Monopolgesetze benachteiligte Gruppe benannt wurden, kann man davon ausgehen, dass bedingt durch die Verknüpfung von vielen Sport-Wetten-Seiten mit Online-Casinos und Online-Pokerrooms, diese Beschwerde eine ebenso große Bedeutung für die Online-Gambling-Industrie haben wird, wie für die Sportwetten-Anbieter. Eine Methode der Mitgliedsstaaten, um Ihre Monopol-Geschäfte im Glücksspielbereich, gegen die Auswirkungen der EU-Gesetzgebung zu schützen, ist es, die Firmen als gemeinnützig zu deklarieren. Wobei dieses Vorgehen jedoch recht zweifelhaft ist und es der EU zukünftig nicht schwer fallen wird, die Gemeinnützigkeit der staatlichen Unternehmen zu widerlegen. Die drei oben genannten Staaten haben nun 2 Monate Zeit auf die Vorwürfe der EU-Kommission zu antworten, bevor diese Angelegenheit an den europäischen Gerichtshof weitergegeben wird. News CategoriesRSS xml feed
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